Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass in unserer Gemeinde derzeit Sozialwohnungen durch einen externen Träger gebaut werden. Für drei dieser Wohnungen hat die Gemeinde ein Wohnungsbelegungsrecht. Dies bedeutet, dass die Gemeinde die Belegung von Bewerbenden mit Wohnberechtigungsschein für drei Mietwohnungen steuern kann.
Sollten Sie Interesse an einer der Wohnungen haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass hierfür ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich ist. Der Wohnberechtigungs-schein ist ein Nachweis, dass Sie berechtigt sind, eine geförderte Wohnung zu beziehen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein wird auf Grundlage Ihres Einkommens und der Haushaltsgröße ausgestellt. Die Einkommensgrenzen sind gesetzlich festgelegt.
Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein können Sie auf dem Rathaus Sexau, Bürgerbüro, Stephanie Reutter, Telefon: 07641 / 9268-21 (reutter@sexau.de) beantragen.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, können Sie den Onlineantrag gerne vorab auf der Seite des Serviceportals Baden-Württemberg:
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1038?plz=79350&ags=08316039
ausfüllen und mit den benötigten Unterlagen an das Rathaus senden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlw/intern/Dateien/06_Service/Publikationen/Bauen_und_Wohnen/Wohnberechtigungsschein.pdf
Falls Sie Fragen haben, oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung