Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Sexau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.sexau.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
2.1 Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt – alle Seiten
Es sind nicht alle auf der Website eingebundenen Bilder mit ausreichenden Alternativtexten versehen. Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt (sogenannter Alternativtext).
2.2.1 Alle Seiten
Die grafischen Bedienelemente zum Login sind als Layoutgrafik mit leerem Alt-Attribut und ohne Title-Attribut im Anchor ausgezeichnet. Von Screenreadern wird dann nur ein unverständlicher Bestandteil der Ziel-URL (z. B. "secure=true&url=%2Fpb%2F") vorgelesen.
2.2 Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen
Seite: https://www.sexau.de/pb/2149549.html
Einige visuell wahrnehmbare Überschriften sind nicht mit dem HTML-Strukturelement "Überschrift" ausgezeichnet. Zum Beispiel sind die Überschriften "Waldspielgruppe Sexau" und "Waldkrippengruppe Sexau" stattdessen aktuell nur normale Texte innerhalb von strong-Elementen und so programmatisch nicht als Überschriften wahrnehmbar.
2.4. Seite: https://www.sexau.de/pb/2149549.html
Das HTML-Strukturelement für Listen wird nicht immer in Listen eingesetzt. Zum Beispiel ist die Aufzählung unter der Überschrift "Was macht unsere Waldspielgruppe und Waldkrippengruppe aus?" visuell als Liste wahrnehmbar, sie ist aber nicht als solche ausgezeichnet.
2.5 Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) – alle Seiten
Einige Texte verfügen nicht über ausreichende Helligkeitskontraste. Dies ist bei Schriftgrößen unter 24 Pixel (beziehungsweise 18,7 Pixel bei fetter Schrift) bei einem Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1 oder größer der Fall. Bei größeren Schriften muss das Kontrastverhältnis 3 zu 1 oder größer betragen.
Die Texte der Seitnavigation haben bei sogenanntem Mouseover (Darüberschweben des Mauszeigers) mit dem Farbwert #FFFFF0 zum Hintergrund (Farbwert: #D99CAD) ein Kontrastverhältnis von 2,2 zu 1, das damit unter dem Mindestwert von 4,5 zu 1 liegt. Dies betrifft z. B. den Menüpunkt "Rathaus".
2.6 Anforderung 9.2.4.1 Blöcke überspringen – alle Seiten
Wiederkehrende und damit möglicherweise schon bekannte Bereiche einer Webseite, wie etwa die Navigation oder die Suche, müssen übersprungen werden können.
HTML5-Elemente zur Auszeichnung von Bereichen erschließen den Seitenaufbau nicht sinnvoll. Es fehlt ein sogenannter main-Container, um direkt zum Inhalt springen zu können. Es sind auch keine Sprunglinks, WAI-ARIA-Landmarks oder Bereichsüberschriften vorhanden, um den fehlenden Container zu kompensieren.
2.7 Anforderung 9.2.4.2 Seite mit Titel
Seite: https://www.sexau.de/pb/site/Sexau/search/514665/index.html?mode=&viewSecurityToken=a75156f31dc493add41881d7867ce05fb51c8ec1&page=3&sort=mimetype&order=desc&query=Barrierefreiheit&_sectionFilter=on&exclusionWords=&_mimetypeFilter=on&mimetypeFilter=on&finishParam=%7B%27page%27%3A%271%27%7D
Der Seitentitel der Seite mit den Suchergebnissen ist leer. Eine Inhaltsbeschreibung sowie die allgemeine Bezeichnung der Webseite fehlen.
2.8 Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar – alle Seiten
Bei der Bedienung mit der Tastatur, muss deutlich erkennbar sein, welches Element gerade fokussiert wird (sogenannter Tastaturfokus). Dadurch können Personen, die zum Navigieren die Tastatur benutzen, sehen, wo sich ihr Fokus befindet, wenn sie interaktive Elemente, wie z. B. einen Link, bedienen wollen. Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
Die Fokusreihenfolge ist nicht durchgehend nachvollziehbar, weil auf der Seitnavigation kein Fokusrahmen sichtbar ist. Tastaturnutzende, die sich visuell am Fokusrahmen orientieren müssen, können so nicht mehr erkennen, welches Element gerade aktiv ist und verlieren die Orientierung.
2.9 Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 - Startseite
Auf der Startseite einer Webseite ist Folgendes in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen:
1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite,
2. Hinweise zur Navigation,
3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, das sind
a) die nicht barrierefreien Inhalte (Nr. 2 der Mustererklärung als Anlage 1 der L-BGG-DVO),
b) die Kontaktangaben der öffentlichen Stelle (Nr. 4 der Mustererklärung als Anlage 1 der L-BGG-DVO),
c) die Hinweise zum Durchsetzungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren (Nr. 5 der Mustererklärung als Anlage 1 der L-BGG-DVO), siehe dazu unten die Erläuterungen unter Ziffer 5 des Berichts,
Hinweise auf eventuell weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
2.10 Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 – Startseite
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
2.11 Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO
Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein. Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.03.2024 elektronisch und anhand des Prüfberichts der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit Baden-Württemberg erstellt.Die Erklärung wurde zuletzt am 13.03.2024 überprüft. In der zweiten Jahreshälfte 2024 planen wir eine Erneuerung unserer Website www.sexau.de - hierdurch werden die genannten Mängel vollständig beseitigt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Unter folgendem Link bzw. auch unten aufgeführt finden Sie die Kontaktdaten der Gemeinde Sexau, über deren E-Mail Sie
etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden können https://www.sexau.de/pb/519656.html?ma=6068659
Kontaktdaten:
Frau Lena Bergmann
Hauptamt
Dorfstraße 61
79350 Sexau
E-Mail: bergmann@sexau.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.