Lärmaktionsplan
Lärmsanierung an Landesstraßen (Schallschutzfenster u. Schalldämmlüfter)
Denzlinger-, Waldkircher-, Emmendinger Straße, Lörchstraße, Dorfstraße
Auch nach Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen an den o.g. Straßen besteht weiterhin für die Eigentümer der Grundstücke die Möglichkeit, Zuschussanträge für Lärmschutzfenster oder Schalldämmlüfter beim Straßenbaulastträger (Regierungspräsidium Freiburg) einzureichen und prüfen zu lassen. Lärmsanierungsmaßnahmen werden in der Regel nur an Gebäuden durchgeführt, die vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (01.01.1974) errichtet wurden oder die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, der vor diesem Zeitpunkt rechtskräftig wurde. Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung die nach haushaltsrechtlichen Regelungen gewährt wird. Auf Lärmsanierungsmaßnahmen besteht kein Rechtsanspruch.
Damit Zuschüsse für Maßnahmen gewährt werden können, müssen bestimmte Lärmwerte, die sogenannten Auslösewerte, überschritten werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Aufwendungen für bauliche schallschutztechnische Verbesserungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 75 % der Kosten gewährt.
Die Gemeinde Sexau hat vor Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen entsprechende Berechnungen durchführen lassen, die eine erste Einschätzung über eine Betroffenheit geben.
Die Gemeinde wird Antragstellungen unterstützen und koordinieren. Wer Interesse am Einbau von Schallschutzfenstern und/oder Schalldämmlüfter hat, kann sich bis zum 01.10.2024 beim Bauamt der Gemeinde melden oder sich weiter informieren (Herr Gerber; gerber@sexau.de; Tel. 9268-12).
Weitere Informationen können auch auf der Homepage der Regierungspräsidien unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/laerm/ eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat am 13.06.2024 den vereinfachten Lärmaktionsplan der 4. Stufe beschlossen.
Die Voraussetzungen zur Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster und fensterunabhängige Lüfter) für die weiterhin betroffenen Gebäude in der Waldkircher Straße, Emmendinger Straße, Lörchstraße und Dorfstraße werden in Kürze hier eingestellt.