Öffentliche Bekanntmachung
Wirksamkeit der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Emmendingen - Freiamt - Malterdingen - Sexau - Teningen“ für den Teilbereich „Feuerwehr“ im Ortsteil Mußbach der Gemeinde FreiamtDas Regierungspräsidium Freiburg hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Emmendingen - Freiamt - Malterdingen - Sexau - Teningen“ am 18.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans mit Entscheidung vom 25.02.2025, Aktenzeichen 21-2511-26/10/4, aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
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